Inhalt
Das Wichtigste zusammengefasst
- 116 117 anrufen: Ersttermin oft in wenigen Tagen möglich
- Psychotherapeutische Sprechstunde nutzen, als Einstieg und für das Verfahren zur Kostenerstattung
- Hausarzt einbeziehen: Dringlichkeitscode und Bescheinigung anfordern
- Alternativen von Hochschulambulanzen & Ausbildungsinstitute prüfen
- Kostenerstattungsverfahren beantragen, wenn kein Kassentermin in Reichweite ist
- Coaching als begleitende Überbrückungsmöglichkeit prüfen
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111, kostenlos, rund um die Uhr
Was tun, wenn man keinen Therapieplatz bekommt? Kurzübersicht
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1Die Terminservicestelle (116117) anrufen.Ersttermine sind oft schon innerhalb weniger Tage möglich.
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2Die telefonische psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen.Diesen Termin (inhaltlich) als erstes Gespräch für Dich nutzen.
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3Hausarzt einbeziehen.Um Dringlichkeitscode sowie ärztliche Bescheinigung bitten.
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4Mindestens 10 bis 20 Praxen kontaktieren.Absagen schriftlich dokumentieren.
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5Angebote von Hochschulambulanzen & Ausbildungsinstituten prüfen.Diese können eine Alternative darstellen.
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6Kostenerstattungsverfahren bei der Krankenkasse beantragen.Dafür die schritftliche Dokumentation der Absagen verwenden.
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7Coaching als begleitende Unterstützung in der Wartezeit prüfen.So kann die Gestaltung der Zwischenzeit (aktiv) vorgenommen werden.
Warum ist es so schwer, eine:n Therapeut:in zu finden?
In Deutschland fehlen Therapieplätze bei Kassentherapeuten. Die Nachfrage ist in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen wie bspw. gesellschaftliche Unsicherheiten, weltpolitische Entwicklungen sowie Folgen der Pandemie, aber auch durch ein wachsendes Bewusstsein für psychische Gesundheit, stark gestiegen. Das Angebot ist jedoch nicht in gleichem Maße vergrößert worden.
Dazu kommt: Nicht jede Therapeutin oder jeder Therapeut hat eine Kassenzulassung. Viele arbeiten ausschließlich als Privatpraxis (oder für Selbstzahler:innen). Das Abrechnen von kassenärztlichen Leistungen gegenüber der Krankenkasse ist in diesen Fällen nicht möglich. Das verringert das verfügbare Angebot.
Auch regionalbezogen unterscheidet sich die Verfügbarkeit von passenden Angeboten. In Großstädten wie Berlin oder München gibt es mehr Anbieter, aber auch mehr Menschen, die suchen. In ländlichen Gebieten kann das Angebot geringer ausfallen.
Also was tun wenn man keinen Therapieplatz findet? Das Wichtigste: Du kannst etwas tun. Es gibt mehr als einen Weg. Welche weiteren Wege das sind, schauen wir uns an.
Konkrete Sofort-Maßnahmen: Was Du jetzt kurzfristig tun kannst um einen Therapieplatz zu finden
Schritt 1: Die Terminservicestelle 116 117 anrufen
Die Telefonnummer 116 117 ist ein Bereitschaftsdienst, der nicht nur für körperliche Beschwerden genutzt werden kann. Es werden auch psychiatrische und psychotherapeutische Ersttermine vermittelt. Seit 2019 besteht ein gesetzlich verankerter Anspruch auf die Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde innerhalb von vier Wochen.
Das klingt erstmal nicht wirklich schnell. In der Realität berichten Betroffene jedoch, dass die Wartezeit auf diesen Ersttermin kürzer ist als vergleichsweise auf einen regulären Therapieplatz.
Was Du sagen kannst: „Ich suche dringend eine psychotherapeutische Sprechstunde. Können Sie mir einen Termin vermitteln?“ Die Mitarbeitenden sind geschult und werden die Suche für Dich übernehmen.
Schritt 2: Die psychotherapeutische Sprechstunde als Türöffner nutzen
Die psychotherapeutische initiale Sprechstunde stellt keinen Therapiebeginn dar. Sie ist vielmehr der erste formale Kontakt mit dem Versorgungssystem. In diesen 50 Minuten wird geschaut, ob eine Psychotherapie grundsätzlich sinnvoll ist und welche Form in Frage kommt.
Dieser Termin ist aus drei Gründen wichtig:
- 1. Er hilft Dir, eine erste Einschätzung zu bekommen, Du kannst ihn aktiv für Dich zur Orientierung nutzen.
- 2. Er ist der gesetzlich vorgeschriebene Einstieg in eine ambulante Psychotherapie für gesetzlich Versicherte.
- 3. Er eröffnet Dir die Möglichkeit, das Verfahren zur Kostenerstattung zu nutzen (übernächster Abschnitt).
Schritt 3: Den Hausarzt einbeziehen
Dein:e Hausärzt:in kann in diesem Prozess ein:e potenzielle:r Verbündete:r sein. Es ist möglich, eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, die Deine Dringlichkeit dokumentiert. Außerdem kann ein sogenannter „Dringlichkeitscode“ vergeben werden, der bei der 116 117 zu einer priorisierten Vermittlung führt.
Sprich offen darüber, wie es Dir geht, auch wenn das vielleicht schwerfällt. Je klarer das Bild, desto besser kann die Hausärzt:in (klinisch) einschätzen, wie sie unterstützen kann.
Schritt 4: Praxen systematisch kontaktieren und Absagen dokumentieren
Dieser Teil kann mühsam sein, ist jedoch gleichzeitig der wichtigste für das Verfahren zur Kostenerstattung. Kontaktiere mindestens 10 bis 20 Kassentherapeuten in Deiner Region oder bei Flexibilität auch überregional. Die Kassenärztliche Vereinigung Deines Bundeslandes bietet eine Therapeutensuche online an, diese kann ein guter Ausgangspunkt sein. Die schriftliche Dokumentation dieser Kontaktaufnahmen brauchst Du später.
Halte dabei folgende Punkte fest:
- Datum der Kontaktaufnahme
- Name der Praxis
- Art des Ergebnisses: Absage, keine Antwort oder auf Warteliste gesetzt
Schritt 5: Leistungen von Hochschul-ambulanzen & Ausbildungsinstituten in Betracht ziehen
Das sind zwei wenig bekannte Alternativen, die wertvolle Optionen bieten können.
Hochschulambulanzen: Psychologische Beratungs- & Behandlungsstellen, die an Universitäten angegliedert sind. Die Arbeit erfolgt auf Kassenbasis, die Wartezeiten sind oft kürzer als in regulären Einrichtungen, die Qualität ist hoch, da das Lehrpersonal direkt eingebunden ist.
Ausbildungsinstitute für PiA: Psychotherapeutinnen & Psychotherapeuten in Ausbildung bieten Therapien zu vergünstigten Preisen oder auf Kassenbasis an. Die Therapie wird von Therapeutinnen in Ausbildung durchgeführt, unter enger Supervisionsbegleitung mit erfahrenen Fachleuten.
Das Kostenerstattungsverfahren-ABC: Wann die Kasse auch die Kosten einer Privatpraxis übernimmt
Diese Vorgehensweise ist bisher noch wenig bekannt. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du zeitnah keinen verfügbaren Kassentermin finden konntest, hat Deine Krankenkasse die Pflicht, die Kosten für eine Privatpraxis zu übernehmen. Dieses Kostenerstattungsverfahren ist in § 13 Abs. 3 SGB V. geregelt.
Dein Anspruch besteht grundsätzlich, sobald Du a) aktiv nach einem Kassentherapieplatz gesucht hast & keine zeitnahe Versorgung möglich war (Stichwort Systemversagen), b) mindestens eine (psychotherapeutische) initiale Sprechstunde wahrgenommen hast und c) den Antrag vor Therapiebeginn stellst.
Die oben unter Schritt 4 aufgeführte Dokumentation ist hier entscheidend. Du brauchst eine Liste der kontaktierten Praxen, mit Datum & Ergebnis (a), möglichst eine ärztliche Bescheinigung oder einen Befundbericht von der Hausärzt:in sowie einen Nachweis über mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde (b).
Den Antrag stellst Du telefonisch oder schriftlich bei der Krankenkasse. Erkläre transparent die Situation, füge Deine Dokumentation bei & bitte um Genehmigung der Kostenerstattung für eine privatärztliche Psychotherapie.
Coaching als Überbrückung in der Wartezeit oder als Ergänzung
Was tun wenn kein Therapieplatz frei ist? Therapien & Coachings sind nicht vergleichbar. Therapie behandelt psychische Erkrankungen. Coaching setzt hingegen dort an, wo jemand grundsätzlich handlungsfähig ist & sich Orientierung, Hilfestellung oder Begleitung für Veränderungen wünscht.
Coaching bietet eine Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Therapieplatz aktiv zu gestalten. Viele Menschen sind in dieser Zeit nicht (im engeren Sinne oder klinisch) behandlungsbedürftig. Sie haben jedoch das Gefühl, festzustecken, den Überblick verloren zu haben oder dass etwas nicht in Ordnung ist.
Aber auch Menschen, die möglicherweise bereits eine ärztliche Diagnose bekommen haben, könnten ein Coaching für sich nutzen. Wenn bei Dir beispielsweise das Gefühl entsteht: „Depression, kein Therapieplatz. Wie soll ich das schaffen?“, bist Du mit dieser Erfahrung nicht allein & musst damit auch nicht allein bleiben.
Coaching kann in dieser Phase konkrete Unterstützung bieten, es kann als Ergänzung zu einer Therapie erfolgen oder als eine überbrückende Art Hilfsangebot zur Stabilisierung angesehen & ausprobiert werden.
Ein gutes Gespräch ist wie ein Spaziergang durch unser Herz & unsere Seele.
Was Coaching in der Wartezeit leisten kann
Was Coaching nicht kann
Coaching ersetzt keine Psychotherapie und eignet sich nicht für akute psychische Erkrankungen. Wer sich in einer akuten Krise befindet, sollte zuerst die genannten Notfallkontakte nutzen.
Wenn Du Dir unsicher bist, ob Coaching für Deine aktuelle Situation das Richtige ist, ist ein Gespräch oft die beste Möglichkeit für eine gemeinsame Einschätzung.
Weitere Überbrückungsoptionen: Was noch helfen kann
- Krisentelefon & Telefonseelsorge stehen rund um die Uhr zur Verfügung, kostenlos und anonym. Die Nummern: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222. Nicht nur für Krisen, sondern auch, um einfach zu reden, wenn es gerade schwer ist.
- Apps auf Rezept (DiGAs): Digitale Gesundheitsanwendungen, die von Kassenärztinnen und Psychiatern verordnet werden können und von der Krankenkasse übernommen werden. Angebote wie Deprexis (Depression) oder Mindable (Angst) sind evidenzbasiert & können begleitend eingesetzt werden.
- Psychologische Beratungsstellen: Caritas, Diakonie oder kommunale Träger können durch zeitnähere Termine für eine Akutbehandlung sinnvolle Unterstützung in der Übergangszeit bieten. Ohne Überweisung & häufig kostenlos (oder einkommensabhängig).
Wenn es zur Krise wird: Sofortige Hilfe
Wenn die Situation sich zuspitzt, wenn Gedanken auftauchen, Dir selbst etwas anzutun oder wenn Du das Gefühl hast, nicht mehr sicher zu sein:
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7)
Telefonseelsorge: 0800 111 0 222 (kostenlos, 24/7)
Psychiatrische Notaufnahme: das Krankenhauses in Deiner Nähe, dorthin kannst Du auch ohne Überweisung kommen.
Notruf: 112
Du musst nichts alleine durchstehen & auch nicht erst „schlimm genug dran sein“. Du darfst Dir Hilfe holen.

